Zusatzkosten
Wie es um den Verkehrswert einer Immobilie steht
und was sich bei einer veränderten Nutzung ergibt hat weitreichende Konsequenzen.
Das Finanzamt bestimmt den Grundbesitzwert einer Immobilie meist ohne vorherige Besichtigung nach einer sehr vereinfachten Berechnungsformel. Einen wesentlich genaueren Verkehrswert erhalten Sie bei der Bewertung durch einen Sachverständigen, der umfangreiche Unterlagen heranzieht und den Zustand des Objektes vor Ort begutachtet. Dadurch können sich prägnante Unterschiede in den Berechnungen ergeben.
Das gilt für die Auf- und Entnahme in das bzw. aus dem Betriebsvermögen genauso wie für Erbschaftssteuern oder die Ermittelung des gemeinen Wertes Ihrer Unternehmensimmobilie. Auch Grundbucheintragungen wie Wohn-, Nießbrauch- oder Rentenrechte bei einer Vererbung zu Lebzeiten sind steuerlich relevant, zu den damit verbundenen Auswirkungen auf den Verkehrswert kann Sie ein Sachverständiger ebenfalls individuell beraten.