Lohnend oder nicht?
Eine Erbschaft kann unerwartet auch zu einer Belastung werden,
wenn sie hohe Steuern oder Auszahlungen mit sich bringt.
Die Erbschaftssteuer kann schnell ungeahnte Höhen erreichen, wenn das vereinfachte Verfahren des Finanzamtes zur Ermittlung des Immobilienwertes als Basis für die Besteuerung Baumängel oder Abnutzung außen vor lässt und der ermittelte Wert den Verkehrswert übersteigt. Probleme ergeben sich auch, wenn Miterben oder Sie selbst innerhalb einer Erbengemeinschaft ausgezahlt werden wollen und unterschiedliche Ansichten Werte betreffend aufeinanderprallen.
Mit Hilfe eines unabhängigen Gutachtens nach §198 Bewertungsgesetz (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts) können Sie eine geforderte Steuerlast oder überhöhte Forderungen der Miterben mindern, indem der geringere Wert aufgezeigt wird. Um Streitigkeiten in der Familie vorzubeugen ist es grundsätzlich empfehlenswert, bei Unklarheiten in Erbsachen die Immobilie von einem Sachverständigen bewerten zu lassen.